Vorgeschriebene Untersuchungen
Bei minderjährigen Auszubildenden muss vor Ausbildungsbeginn (z.B. beim Hausarzt) eine Erstuntersuchung nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz erfolgen. Die Bescheinigung darüber ist zusammen mit dem Ausbildungsvertrag bei der BZK einzureichen.
Alle Auszubildenden - volljährige und minderjährige - müssen entsprechend den Vorschriften zur arbeitsmedizinischen Vorsorge mit Ausbildungsbeginn von einem Facharzt für Arbeits-/Betriebsmedizin untersucht werden. Dies hat der Arbeitgeber zu veranlassen und er trägt auch die Kosten, einschließlich einer ggf. erforderlichen Hepatitis-Immunisierung.