Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung ist eine Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit, mittels derer ausbildungssuchende Jugendliche sich in einem 6-12 monatigen Langzeitpraktikum erproben und bewähren können. Während dieser Maßnahme nehmen die Jugendlichen am Berufsschulunterricht teil und sind auch versicherungspflichtig.

Näheres über die Förderbedingungen erfahren Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Bei der Kammer wird der EQ-Vertrag zur Kenntnis genommen, eine Registrierung erfolgt nicht. Bitte senden Sie uns daher nach Abschluss eine Kopie des Vertrages zu.

      - EQ-Vertrag